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Voraussetzungen

Alle Lernenden an unserer Schule haben als vorrangigen Förderschwerpunkt Sprache. Es können noch weitere Förderschwerpunkte hinzukommen, wenn sie nicht vorrangig vorliegen.

Auch Lernenden mit einer Autismusspektrumsstörung kann im Rahmen der Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung, abgekürzt: AO-SF, der Förderschwerpunkt Sprache zugewiesen werden.
Lernende, die als zweiten Förderschwerpunkt Lernen haben, werden im Bildungsgang Lernen unterrichtet.

Alle anderen Lernenden werden zielgleich nach den Richtlinien für die Hauptschule unterrichtet. Die Erziehungsbrechtigten entscheiden beim Wechsel zur weiterführenden Schule, ob ihr Kind die Förderschule Sprache oder eine Schule des gemeinsamen Lernens besuchen soll.